Ab dem 01.10.2025 wird in Heidelberg eine Übernachtungssteuer erhoben. Diese wird von den Gästen im Hotel bezahlt und dann vom Hotel an die Stadt Heidelberg weitergegeben.
Übernachtungsgäste in Heidelberger Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben müssen vor Ort pro Person und Übernachtung 3,50 Euro als Abgabe an die Stadt entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Steuer befreit. Die Übernachtungsteuer greift sowohl bei privaten als auch beruflich bedingten Aufenthalten. Die Übernachtungsteuer wird bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Betrieb für maximal fünf Nächte erhoben.